Willkommen auf der Homepage der Kanzlei Jerzykowski i Wspólnicy sp. k.
ÜBER DIE KANZLEI
Die Kanzlei Jerzykowski i Wspólnicy sp. k. leistet Rechtsberatung im Bereich des Wirtschaftsrechts, mit Fokus auf die Schnittstelle zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor. Unsere Praxis ist Rechtsberatung in diesen Rechtsbereichen, wo das Verwaltungsrecht mit dem Zivilrecht gegenseitig durchdringen. Im Wirtschaftsverkehr, besonders nach dem Beitritt Polens zur Europäischen Union, gibt es mehrere Bereiche, in denen zum Führen der wirtschaftlichen Tätigkeit Kontakte mit der öffentlichen Verwaltung erforderlich sind. Andererseits sucht die öffentliche Verwaltung immer häufiger Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im privaten Sektor. Ziel unserer Kanzlei ist die Vermittlung zwischen diesen beiden Sphären. Wir helfen der Verwaltung, die Unternehmer zu verstehen, und den Unternehmern – die Verwaltung zu begreifen. Wir helfen den Partnern, die gesetzten Ziele zu erreichen und die beabsichtigten Ergebnisse zu erzielen.
Die Bedingungen, in denen unsere Kunden handeln, erfordern unkonventionelle und diversifizierte Aktivitäten, je nach den wechselnden Bedürfnissen. Daher muss auch die Rechtsberatung, die sie brauchen, auch diversifiziert und nicht standardmäßig sein. Wir bemühen uns, für jeden Kunden eine individuelle, maßgeschneiderte Lösung zu finden. Wir gehen aber traditionell davon aus, dass lediglich das Beste gut genug ist. Erfolge unserer Kanzlei sind Erfolge unserer Kunden, die wir mitgestalten durften.
FACHGEBIETE
Rechtsberatung im öffentlichen Vergabeverfahren
Der Kernbereich der Kanzlei Jerzykowski i Wspólnicy sp. k. ist die Rechtsberatung bei der Vorbereitung und der Führung der öffentlichen Vergabeverfahren.
Für unsere Kunden, die an den Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags teilnehmen, analysieren wir die Lastenhefte und andere Auftragsdokumente hinsichtlich der Beurteilung der rechtlichen Risiken, verifizieren die Angebote und Anträge auf Zulassung zur Teilnahme am Verfahren hinsichtlich der Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen und den im Lastenheft bestimmten Erwartungen. Wir leisten eine ständige Rechtsunterstützung in den Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags und unsere Juristen treten im Charakter von externen Experten, Mitgliedern von Vergabeausschüssen oder Sachverständigen auf.
Ein fester Bestandteil unserer Arbeit ist die Prozessvertretung vor der Landesberufungskammer und vor den Bezirsksgerichten, die über Beschwerden gegen die Entscheidungen der Landesberufungskammer entscheiden, die wir für die Auftraggeber, die Berufungskläger und die Bieter, die an Berufungsverfahren teilnehmen, durchführen.
Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP)
Wir bieten rechtliche Unterstützung bei der Bedienung des gesamten Prozesses der Begründung von öffentlich-privaten Partnerschaften an – von der Phase der Vorbereitung einer ÖPP, über den Prozess der Wahl eines privaten Partners, bis zur Erfüllung und Überwachung der Ausführung des ÖPP-Vertrags.
Wir entwickeln die vorläufigen Voraussetzungen für die Partnerschaft mit der Darstellung verschiedener Varianten der vertraglichen Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der Form der Zusammenarbeit der Partner (Vertrag oder Zielgesellschaft), der Einlage des privaten Partners, darunter des Engagements seines Vermögens in die einzelnen Formen der Zusammenarbeit, des zeitlichen Horizonts der Zusammenarbeit mit dem privaten Partner, der rechtlichen Risiken und Barrieren in der geltenden Gesetzgebung sowie der Methoden für ihre Überwindung. Wir bereiten das Verfahren zur Wahl des privaten Partners vor und führen es durch.
Die Kanzlei erstellt alle Dokumente, die angesichts der geltenden Vorschriften zur Durchführung des Verfahrens zur Wahl des privaten Partners erforderlich sind, darunter insbesondere den Entwurf des ÖPP-Vertrags und der die Partnerschaft begleitenden Verträge.
Investitionsprojekte für EU-Mittel und Rückgewinnung der finanziellen Berichtigungen
Unsere Juristen verfügen über eine umfangreiche Erfahrung im Bereich der Aufträge, die aus den EU-Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds finanziert werden. Wir haben die Begünstigten bei der Ausführung der Projekte vor dem Beitritt (ISPA, Phare) unterstützt, und seit dem Beitritt haben wir mehrere Investitionsprojekte im Gesamtwert von über 1,5 Mrd. PLN ausgeführt. Die Kanzlei sichert die Rechtsberatung für die Auftragsnehmer, die die Technische Hilfe oder die Leistungen des Vertragsingenieurs für die Begünstigten aus den EU-Fonds erbringen; sie leistet auch direkt die Rechtshilfe für die das Projekt ausführenden Einheiten (PIU).
Mit Erfolg unterstützen wir unsere Kunden während der Kontrollen der Ausgabe von den Finanzierungsmitteln, die sowohl durch inländische Institute (das Verwaltende Institut, das Prüfungsinstitut, den Vorsitzenden des Amtes für Öffentliche Aufträge – UZP, die Oberste Kontrollkammer – NIK), als auch durch die in die Ausführung der Projekte engagierten EU-Institute (den Europäischen Rechnungshof) durchgeführt werden. Wir vertreten die Begünstigten in gerichtlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren, deren Ziel die Zahlung der Finanzierung, die Verteidigung vor der Rückzahlung oder vor der Zahlung von finanziellen Berichtigungen ist.
Vorbereitung und Durchführung des Vorhabens
Die Kanzlei sichert ihren Kunden eine komplexe Vorbereitung der formell-rechtlichen Bestandteile des Vorhabens, darunter u.a. die Vorbereitung der entsprechenden Verträge, die mit dem Erwerb des Rechtstitels zur Verfügung über das Grundstück zu Bauzwecken sowie die Vertretung vor Verwaltungsbehörden im Verfahren zum Erlangen der Baugenehmigung und der Bedingungen für die Bebauung oder des Bescheids über die Umweltbedingungen verbunden sind.
Die bisherige Erfahrung der Kanzlei beinhaltet die rechtliche Unterstützung von Bauvorhaben im Gesamtwert von beinahe 3,0 Mrd. PLN. Das Portefeuille an unseren Erfahrungen sind u.a. die größten Brücken, hydrotechnische Arbeiten und Straßenvorhaben (darunter der Klassen G und GP), Anlagen in der Berufsenergetik (energetische Kessel, Anlagen zur Abgasentschwefelung, Mitverbrennungsanlagen) und in der Fernwärmeversorgung (Verteilungsnetze, Kessel), Objekte der Wasser- und Abwasserwirtschaft (Kläranlagen, Kanalisationssysteme, darunter Unterdruckkanalisation) oder komplizierte Kubaturobjekte (darunter u.a. ein Untergrundmuseum, das mit Prestigepreisen ausgezeichnet wurde und eine Oper in einem Denkmalobjekt).
Die gewonnenen Erfahrungen übertragen wir in die Gestaltung optimaler Vertragslösungen in Verträgen, die in Investitionsprozessen geschlossen werden, darunter insbesondere in den Verträgen mit Generalunternehmern, Subunternehmern oder Verträgen mit den Planungsunternehmen.
Verhandeln und Vorbereiten der Verträge
Den Kunden unserer Kanzlei bieten wir Hilfe bei Verhandlungen über die Bedingungen der im wirtschaftlichen Verkehr geschlossenen Verträge. Aufgrund des Profils unserer Kanzlei bezieht sich das insbesondere auf die mit dem Investitionsprozess verbundenen Verträge, sowohl im Bereich der Unterstützung des Bauherrn (Verträge über Bauarbeiten, darunter auch Verträge über zusätzliche Arbeiten, Verträge über Planungsarbeiten, Bauüberwachung und die Vertretung des Bauherrn), als auch der Unterstützung des Auftragnehmers (Verträge im System der Generalunternehmer, Verträge mit Subunternehmern, Auftragnehmerkonsortien).
Die Juristen unserer Kanzlei arbeiten auch in Anlehnung an die FIDIC-Vertragsbedingungen für Bauarbeiten (das sog. „gelbe“ und „rote“ Buch). Aufgrund von FIDIC bereiten wir für öffentliche Bauherren Verträge über Bauarbeiten vor, wie auch Verträge mit Vertragsingenieuren, die im Namen der Investoren die aufgrund von FIDIC geschlossenen Bauverträge verwalten sollen.
Umweltschutzrecht
Wir leisten Rechtsberatung im Bereich des weit verstandenen Umweltschutzrechts, darunter u.a. in Verfahren über die Erteilung des Bescheids über die Umweltbedingungen, in Verfahren über die Erteilung von Genehmigungen für die Abfallerzeugung und anderer im Umweltrecht und im Gesetz über Abfälle vorgesehenen Genehmigungen.
Vertretung vor den Rechtsschutzbehörden
Der Katalog der durch unsere Kanzlei angebotenen Leistungen wird durch Leistungen abgerundet, die auf der Vertretung vor den Behörden der öffentlichen Verwaltung (der zentralen und der kommunalen) beruhen, darunter insbesondere die mit der Vorbereitung des Investitionsprozesses verbundenen Dienstleistungen. Gegebenenfalls vertreten wir die Interessen unseres Kunden im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
Die Kanzlei sichert auch die Prozessvertretung in gerichtlichen Streitigkeiten (auch vor Schiedsgerichten) und vertritt die Kunden in Vergleichsverfahren.
DAS TEAM
Gesellschafter
Jarosław Jerzykowski
Geschäftsführender Gesellschafter und Komplementär. Rechtsberater.Marcin Boczek
Komplementär. Rechtsberater.Stanisław Jerzykowski
Of counsel. Rechtsberater.Unser Team
Anna Moczulska
Rechtsberaterin. Master of Laws (LLM)Katarzyna Jurkowska
RechtsberaterinMarlena Olszewska
BeraterMaja Dec
Rechtsberaterin.Małgorzata Zasuwik
Rechtsberaterin.MITGLIEDSCHAFT
Stowarzyszenie Prawa Zamówień Publicznych (Verein des Rechts der Öffentlichen Aufträge)
Mec. Jarosław Jerzykowski ist ein ordentliches Mitglied und die Kanzlei Jerzykowski i Wspólnicy sp. k. das unterstützende Mitglied des Vereins Stowarzyszenie Prawa Zamówień Publicznych (SPZP). SPZP ist ein Verein, der Rechtsberater und Rechtsanwälte zusammenbringt, die sich auf die Fragen der öffentlichen Aufträge, der öffentlich-privaten Partnerschaften und der Konzessionen für Bauarbeiten spezialisieren. Ziel des SPZP-Vereins ist der Austausch und die Verbreitung des Wissens aus dem Bereich des weit verstandenen Rechts der öffentlichen Aufträge, darunter das Schöpfen aus den besten internationalen Mustern und die Förderung der Grundsätze der Berufsethik unter den Personen, die sich mit diesem Rechtsgebiet beschäftigen. Der Verein soll auch eine Plattform sein, die eine aktive Teilnahme der Juristen an der öffentlichen Debatte über das System der öffentlichen Aufträge und die Praxis der Anwendung von entsprechenden Vorschriften ermöglicht. Der Wunsch des SPZP-Vereins ist es, dass der Kreis der Mitglieder sich um anerkannte Juristen erweitert, deren bewährtes Wissen und Erfahrung dabei helfen, Lösungen zu entwickeln, die für alle Teilnehmer an dem Markt für öffentliche Aufträge in Polen günstig sind.
Polski Związek Pracodawców Budownictwa (Polnischer Verband der Arbeitgeber im Bauwesen)
Die Kanzlei Jerzykowski i Wspólnicy sp. k. ist ein unterstützendes Mitglied des Polnischen Verbands der Arbeitgeber im Bauwesen (PZPB). PZPB ist eine Organisation, die Firmen aus der Branche der Infrastruktur und des Bauwesens aus ganz Polen vereinigt, die gemeinsam über 70% des Potentials des Marktes für Generalunternehmer für Bauvorhaben in Polen vertreten. Sie vereinigt Unternehmen, die sich mit der komplexen Ausführung der Bauvorhaben beschäftigen, Bauträger, spezialisierte Projektgesellschaften, Hersteller der Baustoffe, Lieferanten von Technologien und andere, die mit der Branche der Infrastruktur und des Bauwesens verbunden sind. Die Mitgliedschaft am PZPB ermöglicht die direkte Teilnahme an der Gestaltung und Bildung von Systemlösungen, die den Sektor der Infrastruktur und des Bauwesens betreffen, die Anmeldung eigener Forderungen und Anträge, die für die Gestaltung der wirtschaftlichen Realität Polens von Bedeutung sind.
PRESSPACK
Informationskatalog der Kanzlei Jerzykowski i Wspólnicy sp. k.
PDF-Format
Logotyp-Dateiensatz der Kanzlei Jerzykowski i Wspólnicy sp. k.
Verfügbare Formate: pdf, jpg, png, ai.
KONTAKT
Adresse und Telefonnummern
Jerzykowski i Wspólnicy sp. k.
ul. Sławomira 4/13, 71-606 Szczecin
Tel. 91 464 68 50
Tel. 91 464 68 51
Tel. 91 464 68 52
Fax: 91 425 27 38
E-Mail-Adressen
Allgemeine E-Mail-Adresse der Kanzlei – kancelaria@jerzykowski.pl
Jobangebote und Praktikum – rekrutacja@jerzykowski.pl
LinkedIn-Profil
Kancelaria Jerzykowski i Wspólnicy Radcowie Prawni in LinkedIn
Impressum
Die Kanzlei handelt in Form der Kommanditgesellschaft.
Sie ist in das Unternehmerregister des Nationalen Gerichtsregisters
beim
Amtsgericht Szczecin-Centrum in Szczecin
XIII.
Abteilung für Wirtschaftssachen des Nationalen Gerichtsregisters
nach
der Nummer KRS 0000963139 eingetragen.
Kancelaria Jerzykowski i Wspólnicy sp. k.
Die Kanzlei Jerzykowski i Wspólnicy sp. k. leistet Rechtsberatung im Bereich des Wirtschaftsrechts, mit Fokus auf die Schnittstelle zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor. Unsere Praxis ist Rechtsberatung in diesen Rechtsbereichen, wo das Verwaltungsrecht mit dem Zivilrecht gegenseitig durchdringen.